"Ein Freispruch 2. Klasse"
 
P R E S S E M I T T E I L U N G
16. Oktober 2003

Wegen der Aufforderung "sich den Neo-Nazis in den Weg zu stellen":
"Freispruch 2. Klasse"; für Siegfried Benker

Ehefrau Angelika Lex verteidigte Siegfried Benker vor Gericht

Siegfried Benker, der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, ist heute vom Amtsgericht München wegen "Aufforderung zur Begehung einer Straftat"; verwarnt worden, weil er im Herbst 2002 die Münchner Öffentlichkeit dazu aufgerufen hat, "sich den Neo-Nazis friedlich in den Weg zu stellen"; (bei einer Demonstration am 30.11. 2002). Eine Strafe von 5 Tagessätzen à 30 Euro bleibt 1 Jahr "unter Vorbehalt";, d.h. er muss sie nur dann bezahlen, wenn er innerhalb eines Jahres straffällig wird. Dies ist, so Richter Suffner in der mündlichen Urteilbegründung, "die geringst mögliche Strafe."
Mit diesem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der eine Strafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro gefordert hatte. Während der Verhandlung hatte der Richter vergeblich versucht, den Staatsanwalt zur einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen.
Obwohl der von Rechtsanwältin Angelika Lex beantragte Freispruch nicht erreicht wurde, zeigte sich Benker nach der Verhandlung "nicht unzufrieden"; mit dem Urteil .
Siegfried Benker: "Das Gericht hat mit diesem ausgesprochen milden Urteil den Verfolgungseifer von Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem dicken Fragezeichen versehen. In Anbetracht der Höhe der vom Staatsanwalt geforderten Strafe empfinde ich das Urteil als "Freispruch 2. Klasse.";
Ob Siegfried Benker gegen das Urteil kann Berufung einlegen wird, will er in aller Ruhe mit seiner Verteidigerin beraten.

Die Erklärung von Siegfried Benker vor Gericht >>>hier


Siegfried Benker | siegfried.benker@muenchen.de