Umgang mit Zuwanderung aus den neuen EU-Beitrittsländern
 
07.05. 2010


Umgang mit Zuwanderung aus den neuen EU-Beitrittsländern


ANTRAG


Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine grundlegende Handlungsanleitung, wie mit der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten von Seiten der Stadt München umzugehen ist. Diese beinhaltet mindestens:

a. Eine Auflistung derjenigen Stellen der Stadt München bzw. der Wohlfahrtsverbände, die mit den Zuwanderinnen und Zuwanderern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten arbeiten sowie deren bisherige Umgangsweise mit diesem Personenkreis.

b. Eine in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden erarbeitete Konzeption um bestehende niederschwellige Beratungsangebote auch für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den neuen EU-Beitrittsländern zu öffnen.

c. Eine Darlegung, wie niederschwellige Beratungsangebote einen Einstieg in das bestehende Hilfesystem in München für Zuwanderer ermöglichen um auch in notwendige Sprach- und Integrationskurse zu vermitteln.

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Thema „Zuwanderung aus den neuen EU-Beitrittsländern“ im Bayerischen und Deutschen Städtetag zu thematisieren um einen möglichst gleichen Umgang aller Bayerischen und Deutschen Kommunen mit diesem Thema zu erreichen.

3. Der Oberbürgermeister wird gebeten über die Bundesregierung zu erreichen, dass in den neuen Beitrittsländern der EU auch entsprechende Integrationsprogramme aufgelegt werden um eine Migration, die aufgrund sozialer Ausgrenzung stattfindet, zu vermindern.


Begründung:

Bereits jetzt gelten für Zuwanderer aus den neuen EU-Beitrittsländern (Bulgarien, Rumänien etc.) Freizügigkeitsregelungen, wenn die MigrantInnen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ab dem Jahr 2011 bzw 2014 gelten die vollen Freizügigkeitsregelungen für die neuen Mitgliedsländer.

Bereits jetzt ist deutlich, dass gerade von Armut betroffene Bevölkerungsteile aus diesen Ländern von der schon jetzt eingeschränkt und bald völligen Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen. Derzeit leben ca. 500 Personen in München, die sich in dieser Stadt einen neuen Anfang erhoffen oder einfach nur der bedrückenden Situation in ihren Heimatländern entfliehen wollten.

Nach den derzeitigen Regelungen ist die Stadt München für diesen Personenkreis so gut wie nicht zuständig. Wer sich als Selbständiger registrieren lässt darf hier tätig sein. Gleichzeitig gilt, dass für diesen Personenkreis Sozialleistungen ebenfalls kaum vorgesehen sind.

Diese Regelung übersieht aber bewusst, dass die Kommune in verschiedenen Fällen doch zuständig wird. Wenn eine Kindswohlgefährdung oder andere Faktoren (Gefahr für Leib und Leben, Wohnungslosigkeit) vorliegen, ist auch München zur Intervention verpflichtet. Es macht also keinen Sinn das Problem ausblenden zu wollen.

Gleichzeitig wird der Personenkreis um den es geht vor allem unter dem Blickwinkel möglicher Repressionsmöglichkeiten gesehen, vor allem wenn es sich um organisierte Bettler handelt, die aber nur einen kleineren Teil der Zuwanderer ausmachen. Tatsache ist viel mehr, dass es sich bei den Zuwanderern auch um die – oftmals verfolgte und ausgegrenzte – Armutsbevölkerung aus den neuen Beitrittsländern handelt. Es ist notwendig, hier einen kommunalen Umgang zu finden, der sich nicht auf Repression reduziert, sondern einen Zukunftsblick erhält, der sowohl die niederschwellige Beratung als auch die Hilfe im notwendigen Einzelfall beinhaltet.

Bereits jetzt ist das Projekt „Bildung statt Betteln“ des Caritas Verbandes München in die niederschwellige Betreuung eingestiegen. Dieses Projekt sollte bei der weiteren Diskussion auf alle Fälle berücksichtigt werden.

Aus den oben dargestellten Gründen ist es notwendig, hierzu einen kommunalen Umgang zu finden. Gleichzeitig ist es angebracht, dass es einen möglichst gleichen Umgang mit dem Personenkreis in anderen Großstädten sowie den anderen Bayerischen Kommunen gibt. Dies sollte über Diskussionen im Bayerischen und Deutschen Städtetag erreicht werden. Gleichzeitig ist deutlich, dass es gerade die Politik der Herkunftsländer gegenüber bestimmten Personengruppen ist, die zur Migration dieser Personen führt. Hier sollte der Oberbürgermeister versuchen, über den Deutschen Städtetag zu intervenieren.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa Liste
Initiative:
Siegfried Benker
Jutta Koller
Gülseren Demirel

Siegfried Benker | siegfried.benker@muenchen.de